GBA: Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. August 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. August 2018

den 31-jährigen russischen Staatsangehörigen Magomed-Ali C.

mit Unterstützung der GSG 9 durch Beamte des Bundeskriminalamts und des Berliner Landeskriminalamts in Berlin festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinschaftlich handelnd mit dem in Frankreich Inhaftierten Clément B. eine schwere staatsgefährdende Gewalttat sowie ein Explosionsverbrechen vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 310 Abs. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 2 StGB).

Die heutigen Exekutivmaßnahmen stehen in Zusammenhang mit den Ermittlungen französischer Strafverfolgungsbehörden gegen Clément B., der am 18. April 2017 in Marseille/Frankreich festgenommen worden ist. Er hatte beabsichtigt, gemeinsam mit einem ebenfalls festgenommenen Komplizen in Frankreich einen Sprengstoffanschlag zu begehen. Bei seiner Festnahme befand sich Clément B. im Besitz von mehreren Schusswaffen und drei Kilogramm TATP (Triacetontriperoxid). Das TATP hatten er und sein Komplize im Frühjahr 2017 in Frankreich gemeinsam hergestellt. Im Zuge der französischen Ermittlungen haben sich sodann Verdachtsmomente gegen Magomed-Ali C. ergeben, die im weiteren Verlauf verdichtet werden konnten und schließlich zu der heutigen Festnahme geführt haben.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten Magomed-Ali C. im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Magomed-Ali C. verwahrte jedenfalls am 26. Oktober 2016 in seiner Wohnung in Berlin eine erhebliche Menge TATP. Mit diesem Sprengstoff wollte der radikal-islamistisch gesinnte Beschuldigte gemeinsam mit dem zwischenzeitlich in Frankreich inhaftierten Mitbeschuldigten Clément B. einen Sprengsatz herstellen. Dieser sollte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt an einem unbekannten Ort in Deutschland gezündet werden, um eine möglichst große Anzahl an Menschen zu töten und zu verletzen. Die Anschlagsvorbereitungen der beiden Beschuldigten wurden jedoch aufgrund einer gegen Magomed-Ali C. am 26. Oktober 2016 durchgeführten präventivpolizeilichen Maßnahme gestört. In der Folge befürchteten Magomed-Ali C. und Clément B. eine zeitnahe Durchsuchung der Wohnung und die Entdeckung des dort gelagerten TATPs. Daher beschlossen sie, sich zunächst zu trennen. Magomed-Ali C. blieb in Berlin. Clément B. reiste Ende Oktober 2016 von Berlin über Aachen nach Frankreich. Dort wurde er am 18. April 2017 festgenommen. Die heutigen Exekutivmaßnahmen dienen insbesondere dazu, den Verbleib des in der Wohnung von Magomed-Ali C. gelagerten Sprengstoffs aufzuklären.

Magomed-Ali C. wird morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.





Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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