Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätstäuscher werden nach Afghanistan abgeschoben

Schwerin (ots) - Zur gegenwärtigen Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan stellt das Innenministerium klar, dass derzeit Abschiebungen nach Afghanistan ausschließlich bei Straftätern, Gefährdern und hartnäckigen Identitätstäuschern stattfinden. Die Abschiebung von männlichen Alleinstehenden, die sich weder in einer Ausbildung befinden, noch eine Arbeit aufgenommen haben, war am 20. Juli 2018 ausgesetzt worden und bleibt ausgesetzt. Darüber wurde informiert und auch bei verschiedenen Medienanfragen in der jüngsten Vergangenheit wurde dieses Vorgehen erläutert. Hintergrund war die Abschiebung des Nasibullah S., der durch einen Übermittlungsfehler des BAMF unrechtmäßig nach Afghanistan abgeschoben wurde und zwischenzeitlich wieder zurück in Neubrandenburg ist.



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