Missglückter Täuschungsversuch – Fahrer eines Gespanns fährt ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Braunschweig (ots) - 22.08.2018, 08.30 Uhr BAB 2, Fahrtrichtung Berlin, Parkplatz Uhry

Die Kontrolle nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit endete für einen polnischen Fahrer mit einer Strafanzeige.

Beamte der Autobahnpolizei wollten das Gespann auf dem Parkplatz Uhry kontrollieren, weil der 21-jährige Fahrer zuvor telefonierend am Steuer saß.

Bei der Kontrolle gab der Mann an, dass er seinen Führerschein in Polen vergessen habe, er sich aber Fotos von diesem auf das Smartphone schicken lassen könnte. Die übersandte Vorderseite war dabei so fotografiert, dass die Polizisten zwar die Person, nicht jedoch die erworbenen Fahrerlaubnisklassen erkennen konnten. Als kurz darauf das Foto der Rückseite geschickt wurde, stellten die Beamten schnell fest, dass diese nicht zu der Vorderseite gehören konnte. Der Verdächtige hätte demnach seinen Pkw-Führerschein schon mit 8 Jahren gemacht.

Auf Vorhalt gab der Beschuldigte den Verstoß schließlich zu. Er hatte für das Führen des Gespanns keinen Führerschein. Nun muss er mit einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und mit weiteren Ordnungswidrigkeiten unter anderem wegen des benutzten Telefons und des fehlenden Führerscheins rechnen.



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