Stuttgart (ots) - Die Vorwürfe des Vertreters eines Journalistenverbandes, die Stuttgarter Polizei habe am vergangenen Wochenende die Arbeit von Pressevertretern behindert, werden zurückgewiesen. "Von einer Einschränkung der Pressefreiheit im Zusammenhang mit diesem Einsatz kann nicht die Rede sein," so Polizeipräsident Franz Lutz in seiner Bewertung. Was war geschehen: Am letzten Samstag (18.08.2018) hatte die rechtsgerichtete Identitäre Bewegung am Nachmittag einen Infostand in der Stuttgarter Innenstadt aufgebaut. Etwa 40 Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, protestierten dagegen und versuchten die Veranstaltung zu stören. Knapp 100 Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz, um die Einhaltung des Versammlungsrechts zu gewährleisten. Insgesamt mussten vier Platzverweise ausgesprochen und bislang zwei Anzeigen wegen Bedrohung gefertigt werden. Während der ganzen Zeit waren Journalisten anwesend. Nach Ende der Veranstaltung und dem Abbau ihres Infostandes wollten die Anhänger der Identitären Bewegung zum Charlottenplatz, um von dort mit der Stadtbahn wegzufahren. Während des gesamten Marsches dorthin mussten die Einsatzkräfte verhindern, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten kommt. Die Gegendemonstranten verfolgten den Tross bis zur Haltestelle und wollten offenbar zudem mit in die Stadtbahn einsteigen. Um weitere Eskalationen zu verhindern und den Abmarsch der Anhänger der Identitären Bewegung zu gewährleisten, entschloss sich der Einsatzleiter, den Zutritt zur Haltestelle für alle anderen wenige Minuten zu unterbinden. Dass niemand in den Sicherheitsbereich durchgelassen wurde, diente dem Schutz der Personen und zur Verhinderung von möglichen Auseinandersetzungen. Sollte allerdings ein Polizeibeamter an der Absperrung tatsächlich gegenüber Journalisten gesagt haben, "die Pressefreiheit endet hier", so sind diese Worte völlig falsch. So ein Satz darf nicht fallen. Bisher ist es der Stuttgarter Polizei jedoch nicht gelungen festzustellen, ob diese Worte tatsächlich so gefallen sind. Selbstverständlich gilt die Pressefreiheit- gerade auch bei Demonstrationen. Die Äußerung, wenn Sie denn so gefallen ist, steht im Übrigen in keinem Zusammenhang mit dem tatsächlichen und taktisch richtigen Einschreiten der Beamten. Die Berichterstattung in den einschlägigen Internetplattformen mit zahllosen Bildern und Bilderserien machen deutlich, dass die Pressevertreter die Möglichkeit hatten, die Demonstration und den Polizeieinsatz zu begleiten und zu dokumentieren.
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