- Fahndungsplakat-AussetzungBelohnung.pdfPDF - 347 kB
Drei Tatverdächtige flohen über die Hindenburgstraße und im weiteren Verlauf vermutlich über die Fürst-Johann-Moritz-Straße in Richtung Sieg.
Der durch die erlittenen Verletzungen in Lebensgefahr schwebende Geschädigte konnte nur durch eine Not-OP gerettet werden.
Die flüchtigen Täter hatten ein südländisches Erscheinungsbild. Das Alter der Täter wird auf etwa 25-35 Jahre geschätzt. Es ist möglich, dass sich zumindest einer der Täter bei Tatausführung selbst verletzt hat.
Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen wurden unter anderem zahlreiche Zeugen vernommen. Bislang konnten die Täter trotz dieser Maßnahmen nicht ermittelt werden.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ermittlung des Täters führen, wird im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Siegen eine Belohnung von 2000,- EUR ausgesetzt.
Darüber hinaus werden -unabhängig von der Belohnung der Staatsanwaltschaft Siegen- von privater Seite weitere 2000,- EUR als Belohnung für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung der/des Täter(s) führen.
Im Einzelnen werden folgende Fragen gestellt:
1. Wer kann Angaben zur Identität der Täter oder deren Umfeld machen?
2. Wer hat die Flucht der Täter beobachtet und kann Angaben zu einem möglichen Fluchtfahrzeug machen?
3. Wer kann Angaben über den Verbleib der Tatwaffe machen?
Für die ermittelnde Mordkommission sind insbesondere auch Fotos oder Videos, die zur Tatzeit im Bereich Hindenburgstraße gefertigt wurden, von Bedeutung.
Hinweise bitte an die Polizei Siegen, Telefon 0271/7099-0, oder per Mail an poststelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de .
Falls Hinweisgeber anonym bleiben wollen, stehen ausnahmsweise folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon 0271/7099-8800
Für Fotos/Videos: nrw.hinweisportal.de .
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Angehörige des Öffentlichen Dienstes bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung der Staatsanwaltschaft wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden.
Über die Zuerkennung der privaten Belohnung entscheiden nicht die Ermittlungsbehörden.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Georg Baum
Telefon: 0271 7099 1222
E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de
https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/