32052 Herford (ots) - (hay) Polizeibeamte unterliegen gemäß der Strafprozessordnung dem Strafverfolgungszwang, auch wenn sie nicht im Dienst sind. Diese Erfahrung musste am Freitagabend (7.9.) gegen 23:10 Uhr auch ein 16-Jähriger aus Hiddenhausen machen. Ein Mittäter und er verursachten beim Randalieren an einer Baustelle im Stephansweg so viel Krach, dass ein 42-jähriger Anwohner hierdurch geweckt wurde. Bei diesem Anwohner handelte es sich um einen Polizeioberkommissar, der beobachtete, wie die beiden Beschuldigten eine Warnbake beschädigten. Der Beamte versetzte sich in den Dienst und sprach die Jugendlichen an. Als er sich als Polizist zu erkennen gab, flüchteten sie in Richtung Vodice Ufer. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es dem Verfolger, einen der Flüchtenden zu stellen und festzuhalten. Die im Dienst befindlichen Kollegen übernahmen den Minderjährigen und übergaben ihn in die Obhut eines Verwandten. Anschließend richteten sie die Baustellenabsperrung wieder her und fertigten gegen die Tatverdächtigen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Sachbeschädigung.
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