Ulm (ots) - Die 19-Jährige fuhr gegen 18 Uhr auf der Landstraße von Weidenstetten Richtung Breitingen. An der Kreuzung nach Holzkirch wollte die Frau nach links abbiegen. Ihr Vorhaben habe sie durch Verlangsamen ihres Mercedes und Blinken rechtzeitig angekündigt. Hinter ihr fuhren zwei Autos. Das hinterste Auto scherte aus und überholte das vor ihm fahrende Auto. Während des Überholens erkannte der Fahrer des Citroen, dass der Mercedes mit Anhänger abbog. Trotz einer Vollbremsung konnte der 47-Jährige einen Zusammenstoß mit dem Mercedes nicht mehr verhindern. Sein Citroen prallte gegen die Fahrerseite des Mercedes. Durch den Unfall wurde die 19-Jährige leicht verletzt. An dem Mercedes wird der Schaden auf etwa 4.000 Euro geschätzt. Der Schaden an dem Citroen beträgt etwa 5.000 Euro. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Der 47-Jährige sieht nun einer Anzeige entgegen.
Hinweis der Polizei: Das Überholen ist ein gefährlicher Vorgang. Deshalb regelt die Straßenverkehrsordnung auch, dass nur überholen darf, wer dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindert. Eine Sperrfläche darf nicht überfahren werden, auch keine durchgezogene Linie. Und: Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Damit alle sicher ankommen. ++++++++++++1708140
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