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Hintergrund: Das Hessenticket kostet 35,- EUR und gilt montags bis freitags, ab 9 Uhr bis Betriebsende, in Zügen der Verkehrsverbünde RMV und NVV, für beliebig viele Fahrten, ohne Kilometerbegrenzung in ganz Hessen, bis zu fünf Personen. Die Nutzung durch mehr als fünf Personen und der Weiterverkauf der Tickets sind verboten. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) haben ihre Tarifbestimmungen dahingehend geändert, dass die Fahrkarten seit dem ersten Januar dieses Jahres personengebunden sind. Das bedeutet, dass alle Nutzer auf dem Ticket eingetragen werden müssen. Die so genannten "Hessenticket-Verkäufer" bedrängen Reisende und bieten für ein Entgelt an, auf einem angeblich legal erworbenen Ticket mitzureisen. Nach der Fahrt werden die Namen verbotenerweise entfernt und erneut auf die beschriebene Weise benutzt. Auf diese Weise entsteht den Verkehrsunternehmen ein erheblicher Schaden. Sachdienliche Hinweise, insbesondere, wenn solche Mitfahrgelegenheiten auf missbräuchlich genutzte Hessentickets angeboten werden, sind unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder der kostenfreien Service-Nr. der Bundespolizei 0800 6 888 000 bzw. über Internet www.bundespolizei.de erbeten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/816161011