Heidekreis (ots) - Bereits am 30.08.2018 kam es aus Anlass eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens im Drogenmilieu zu zahlreichen Hausdurchsuchungen in Soltau und Bispingen. Die Polizei stellte dabei u.a. ein Kilogramm unterschiedliche Betäubungsmittel, Waffen und andere gefährliche Gegenstände sowie einen fünfstelligen Bargeldbetrag sicher. Sechs Personen wurden seinerzeit vorläufig festgenommen. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter erließ das Amtsgericht Soltau am 31.08. Haftbefehl. Die weiteren Verdächtigen wurden am 30. Und am 31.08. wieder auf freien Fuß gesetzt. Einer der entlassenen Verdächtigen, ein 53jähriger Mann aus Soltau, schien durch die Maßnahmen wenig beeindruckt. Er steht im Verdacht, bereits einige Tage später wieder den Drogenverkauf fortgesetzt zu haben. Aus diesem Grund hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg einen weiteren Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 53jährigen erwirkt. Nachdem die Ermittler den Verdächtigen am 13.09.2018 bei einem mutmaßlichen Drogengeschäft beobachten konnten, vollstreckten sie den Durchsuchungsbeschluss. Bei der Durchsuchung wurden abermals verschiedene Betäubungsmittel in szenetypischer Verpackung sowie ein dreistelliger Bargeldbetrag aufgefunden. Der Mann räumte gegenüber den Beamten ein, dass das Geld aus dem Verkauf von Drogen stammen würde. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg beantragte am 14.09.2018 einen Haftbefehl gegen den 53jährigen wegen Wiederholungsgefahr. Der Haftbefehl wurde noch am selben Tag durch das Amtsgericht Soltau erlassen. Ein nach der Presseveröffentlichung bei der Polizei eingegangenes anonymes Schreiben enthielt bereits hilfreiche Hinweise, blieb jedoch noch zu unkonkret. Die Polizei erbittet weitere Hinweise aus der Bevölkerung. "
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