Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Metzingen (RT):
Gegen drei 28, 30 und 36 Jahre alte Männer haben die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeirevier Metzingen Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Ladendiebstahls eingeleitet. Die drei rumänischen Staatsangehörigen aus einer Gemeinde im Ostalbkreis stehen im Verdacht, am Samstagnachmittag im Metzinger Outlet Waren im Wert von etwa 1.700 Euro entwendet zu haben.
Der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes hatte in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15 Uhr beobachtet, wie die Tatverdächtigen in einem Sportbekleidungsgeschäft mindestens zwei Paar Schuhe entwendet haben sollen, weshalb er die Polizei verständigte. Beamte konnten das Trio wenig später vorläufig festnehmen. Bei der Durchsuchung des von den Tatverdächtigen genutzten Autos stießen die Polizisten auf Bekleidungsteile fünf weiterer Geschäfte, die nach bisherigen Erkenntnissen ebenfalls nicht bezahlt wurden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurden gegen die teilweise bereits einschlägig vorbestraften Männer Haftbefehle beantragt. Im Laufe des Sonntags wurden sie dem Haftrichter am Landgericht Tübingen vorgeführt, der gegen die drei Tatverdächtigen Haftbefehle erließ und im Falle der 28- und 36-jährigen Männer in Vollzug setzte. Der Haftbefehl gegen den einzig bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen 30-Jährigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. (fn)
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