PD Chemnitz – Mehrere Hundertschaften sicherten Versammlungen ab

Mehrere Hundertschaften sicherten Versammlungen ab

Medieninformation: 467/2018
Verantwortlich: Doreen Göhler/Marcus Gerschler
Stand: 21.09.2018, 21:15 Uhr
Chemnitz

 

Mehrere Hundertschaften sicherten Versammlungen ab

(3852) Auch am heutigen Freitag war die Polizeidirektion Chemnitz zur Absicherung von zwei angezeigten Versammlungen „Aufstehen gegen Rassismus Chemnitz“ und „PRO Chemnitz“ mit einem Aufzug im Einsatz.

Insgesamt waren rund 800 Einsatzkräfte ins Einsatzgeschehen involviert, wobei Polizeibeamte aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und der Bundespolizei bei der Aufgabenbewältigung unterstützten.

Die Anreisephase zu den unterschiedlichen Versammlungen verlief störungsfrei. In dieser Phase wurden fünf Strafanzeigen aufgenommen, davon vier wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Die Kundgebung der Bürgerbewegung „PRO Chemnitz“ begann um 18.30 Uhr und wurde gegen 20.40 Uhr durch die Versammlungsleitung für beendet erklärt. Die früher beginnende Kundgebung des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus Chemnitz“ wurde gegen 19.45 Uhr am Stadthallenpark beendet. Die Versammlungsbehörde stellte bei der Versammlung „PRO Chemnitz“ rund 2 000 Teilnehmer und bei „Aufstehen gegen Rassismus Chemnitz“ rund 400 Teilnehmer fest.

Gegen 18.30 Uhr wurde über „Twitter“ bekannt, dass einem Journalist von Versammlungsteilnehmern „PRO Chemnitz“ gegen die Kamera geschlagen worden sei. In dem Fall wurde von Amts wegen Anzeige wegen versuchter Körperverletzung erstattet, da der Journalist trotz mehrmaligen Hinweis der Einsatzkräfte auf eine Anzeigenerstattung verzichtete. Während des Aufzugs von „PRO Chemnitz“ wurde kurz vor 20 Uhr bekannt, dass das Gebäude des Vereins „Rothaus e.V.“ in der Lohstraße von Unbekannten mit Eiern beworfen und zudem eine Scheibe beschädigt wurde.

Insgesamt wurden nach gegenwärtigem Kenntnisstand 15 Straftaten, vorwiegend nach dem Versammlungsgesetz und dem Betäubungsmittelgesetz, zur Anzeige gebracht. Verletzte gab es weder auf Seiten der Versammlungsteilnehmer noch auf Seiten der Polizei. (gö/mg)