Innenminister Caffier lobt Einsatz der Polizei in Rostock

Schwerin/Rostock (ots) - "Insgesamt ist es der Versammlungsbehörde und der Polizei in Rostock gelungen, den Schutz aller angemeldeten Versammlungen zu gewährleisten und auch den in Teilen daraus resultierenden Blockadeaktionen entsprechenden Raum für ihren Protest zu lassen", lautet das Fazit von Innenminister Lorenz Caffier zum Demonstrationsgeschehen am 22.09.2018 in Rostock.

Sowohl die AfD-Versammlung auf der einen Seite als auch andererseits die Gegendemonstrationen der demokratischen Bündnisse waren als öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet und vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG geschützt. Die Wahrnehmung der Grundrechte zu gewährleisten und diese Versammlungen zu schützen war gesetzlicher Auftrag und erklärtes Ziel aller polizeilichen Maßnahmen und zwar unabhängig von den Zielen und den thematischen Inhalten der Versammlungen.

"Aus polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen war bekannt, dass neben friedlichen Versammlungsteilnehmern auch mit der Anreise von gewaltbereiten Teilnehmern zu rechnen war", sagt Innenminister Caffier und lobt die friedlichen Proteste: "Die angemeldeten Gegendemonstrationen der demokratischen Parteien und Bündnisse haben insgesamt eine friedliche Demonstration gewollt und das auch gezeigt. Sie haben bewiesen, dass Kritik auch ohne Übertretung der Gesetze deutlich geübt werden kann."

"Dass eine der größten politischen Demonstrationen der vergangenen Jahre in Rostock im Wesentlichen friedlich verlaufen ist, hat aber letztendlich auch erheblich mit der hervorragenden Vorbereitung seitens der Sicherheitskräfte zu tun. Die Landespolizei hat sich höchst gewissenhaft und äußerst professionell auf diesen Einsatz vorbereitet und hat ihn dann auch exzellent gemeistert. Dafür gebührt ihr und dem Polizeiführer des Einsatzes mein uneingeschränkter Dank", erklärt Minister Caffier weiter und hebt dabei auch die gute Zusammenarbeit mit Einsatzkräften der Polizeien aus Hamburg, Brandenburg, Niedersachen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und der Bundespolizei hervor, die die Landespolizei unterstützten.

Versammlungsbehörde und Polizei haben gestern erneut deutlich gemacht, dass es für sie keine "guten" bzw. "schlechten" Versammlungen gibt. Eine entsprechende Differenzierung nach den inhaltlichen Zielen von Versammlungen liegt nicht in der Kompetenz der Versammlungsbehörde oder der Polizei. Für diese gilt das vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Neutralitätsgebot. Ausschließlich unter dieser Prämisse ist auch das Handeln der Behörden zu beurteilen.



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