Medieninformation: 476/2018
Verantwortlich: Andrzej Rydzik
Stand: 27.09.2018, 17:50 Uhr
Chemnitz
OT Schloßchemnitz – Polizisten mussten wiederholt in Asylheim schlichten
(3933) Sowohl am gestrigen Tag als auch am heutigen Donnerstag wurde die Polizei durch den zuständigen Sicherheitsdienst einer Asylunterkunft in der Matthesstraße, in dem u.a. körperlich benachteiligte Asylsuchende untergebracht sind, zu Hilfe gerufen.
Mittwochabend, gegen 19 Uhr, hatten sich vier Bewohner der Unterkunft auf die Fahrbahn der Matthesstraße begeben, um so ihren Unmut über deren Unterbringung zum Ausdruck zu bringen. Da die Bewohner nicht dazu zu bewegen waren, ins Haus zurückzukehren, versuchten eingesetzte Polizisten zu schlichten. Die Bewohner meldeten daraufhin eine Spontanversammlung an. Das Versammlungsrecht wurde den Asylsuchenden unter der Maßgabe, den Gehweg zu nutzen, eingeräumt. Währenddessen fanden weiterhin Gespräche zwischen den Versammlungsteilnehmern und den Polizisten statt. Den Beamten gelang es zu vermitteln, sodass die Asylsuchenden gegen 21 Uhr in ihre Unterkunft zurückkehrten. Die Landesdirektion Sachsen als verantwortliche Behörde wurde indes in Kenntnis gesetzt.
Am Donnerstag, gegen 16 Uhr, wurde die Polizei vom Sicherheitsdienst erneut zu Hilfe gerufen. Grund: Ein 25-jähriger Bewohner der Unterkunft hatte sich unberechtigt in einem der Zimmer aufgehalten, wollte dies trotz mehrfacher Aufforderung nicht verlassen. Seinen Unmut über die Unterbringungssituation brachte der 25-Jährige auch gegenüber den eingesetzten Polizisten zum Ausdruck. Auch ihnen gegenüber weigerte er sich, das Zimmer zu verlassen und blockierte die Tür. Unter Einsatz unmittelbaren Zwanges wurde der 25-Jährige aus dem Zimmer gebracht. Andere Bewohner solidarisierten sich daraufhin mit dem jungen Mann, bedrängten die Polizisten und störten die Einsatzmaßnahmen. Ein Bewohner (20) ging zudem mit einem Stuhl auf einen Polizisten (40) los, verletzte diesen leicht. Der 20-Jährige wurde in Unterbindungsgewahrsam genommen. Es wurden u.a. Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen. Vor Ort konnte eine Verantwortliche der Landesdirektion Sachsen schließlich eine Lösung der Unterbringungs-problematik herbeiführen. (Ry)