Diskostreitigkeiten hielten Polizei auf Trab
07.10.2018, PP Oberfranken
Diskostreitigkeiten hielten Polizei auf Trab
MARKTREDWITZ, LKR. WUNSIEDEL. Zwei Streitigkeiten vor einer Diskothek in Marktredwitz beschäftigten in der Nacht zum Sonntag die Beamten der Polizeiinspektion Marktredwitz. Die Kripo Hof ermittelt und sucht noch weitere Zeugen der Auseinandersetzungen.
Gegen 2 Uhr ging bei der Polizei die Mitteilung C;ber eine Schlägerei vor der Diskothek ein. Als die Polizisten eintrafen, formierte sich eine Gruppe von mehreren Freunden des vermutlich Beschuldigten, die sich aggressiv gegenüber den Beamten aufbaute und diese beleidigte. Letztendlich konnte ein 17-jähriger Mann aus Marktredwitz als Tatverdächtiger ermittelt und festgesetzt werden. Er soll laut Zeugenaussagen einem 21-jährigen Münchberger auch mehrmals gegen den Kopf getreten haben. Dabei erlitt sein Opfer nicht nur Verletzungen im Gesicht und am Kopf, sondern verlor auch kurz das Bewusstsein. Die Kriminalpolizei Hof übernahm die weiteren Ermittlungen.Etwa eineinhalb Stunden später mussten die Polizeibeamten erneut zu einer Körperverletzung vor derselben Diskothek ausrücken. Ein 30-jähriger Hofer geriet mit einem 32-jährigen Mann aus Marktredwitz aneinander, woraufhin ein Unbeteiligter den Streit schlichten wollte. Dabei schlug der Hofer dem 32-jährigen Schlichter ins Gesicht und dieser erlitt leichte Verletzungen. Der in Hof wohnende Mann war deutlich alkoholisiert und zeigte sich zunehmend aggressiv, weshalb ihn die eingesetzten Beamten in Gewahrsam nahmen. Dabei kam es zu mehreren Beleidigungen gegenüber der Polizeibeamten, die vergeblich versuchten, auf den Mann beruhigend einzureden. Der aggressive 30-Jährige trat im weiteren Verlauf gegen die Tür des Polizeiautos und verletzte auch zwei Polizeibeamte. Dennoch konnten die Beamten den Mann in die Zelle der Polizeiinspektion verbringen. Die verständigte Staatsanwaltschaft ordnete bei ihm eine Blutentnahme an. Gegen den 30-Jährigen ermitteln die Polizeibeamten nun wegen Körperverletzung, Beleidigung, tätlichem Angriff sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.