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Bei einer Routinekontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft in Oldenburg mit Haftbefehl gesucht wird. Der 28-Jährige war wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung verurteilt worden.
Aus diesem Schuldspruch musste der gesuchte Mann noch eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen verbüßen oder ersatzweise eine Geldstrafe von 900,- Euro bezahlen.
Mit der Zahlung der Geldstrafe hätte der 28-jährige deutsche Staatsangehörige den Gefängnisaufenthalt noch abwenden können. Weil er die geforderte Summe aber nicht aufbringen konnte, wurde der Mann von den Bundespolizisten zur Verbüßung der dreimonatigen Haftstrafe in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
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