BPOLI C: Zwei Festnahmen durch die Bundespolizei

Chemnitz/Marienberg (ots) - Am 08.10.2018 konnten Beamte der Bundespolizei zwei Strafvollstreckungshaftbefehle realisieren.

Am 08.10.2018 gegen 17:45 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz auf dem Hauptbahnhof eine deutsche Staatsangehörige. Gegen die Frau lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Erschleichens von Leistungen vor. Da die 21-Jährige die Strafe in Höhe von 140 Euro und die fälligen Kosten in Höhe von 73,50 Euro zahlte, konnte sie ihre Reise ohne Umweg über eine JVA fortsetzen.

Anders erging es einem Mann in Reitzenhain. Diese wurde am 08.10.2018 gegen 21:45 Uhr durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain kontrolliert. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Da der 33-jährige rumänische Staatsangehörige die Strafe in Höhe von 600 Euro und fälligen Kosten in Höhe von 173,39 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.



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