Pressemeldung für den Bereich Cloppenburg

Cloppenburg/Vechta (ots) - Lastrup - 186 Mal ohne Fahrerlaubnis gefahren, Achtung bei der Rechtslage

Am 08. Oktober 2018 wurde um 10.58 Uhr auf der Bundesstraße 213 in Lastrup ein in Fahrtrichtung Löningen fahrender Lkw einer Firma aus Hatten kontrolliert, da die Polizeibeamten den Verdacht einer Geschwindigkeitsüberschreitung und eines Verstoßes gegen ein Überholverbot hatten. Gegen den 35-jährigen polnischen Fahrer aus Hatten wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei den weiteren Überprüfungen wurde festgestellt, dass die polnische Fahrerlaubnis vor mehr als 5 Jahren erteilt worden ist und der Mann einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Rein rechtlich spricht man von einem "ordentlichen Wohnsitz" in Deutschland, wenn man an mehr als 185 Tagen im Jahr in der Bundesrepublik wohnt. Grundsätzlich berechtigen Führerscheine von EU- und EWR-Staaten, die nicht abgelaufen sind, in Deutschland entsprechende Fahrzeuge zu fahren. Für die Klassen C, C1, CE, C1E (LKW) und D, D1, DE, und D1E (Bus) gelten besondere Bestimmungen. Diese sind in Deutschland maximal 5 Jahre nach Ersterteilung gültig, auch wenn der ausstellende Staat eine längere Gültigkeit festgelegt hat. Fallen diese 5-Jahresfrist und die Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zusammen, wird nach dieser 5-Jahresfrist eine 6-monatige Übergangszeit gewährt. Nach Ablauf dieser beiden Fristen stellt jede weitere Fahrt eine Straftat in Form des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar. So kam es, dass der 35-jährigen Lkw-Fahrer aus Hatten im Verdacht steht, in 186 Fällen ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Es wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurde diese Rechtslage dem Arbeitgeber des Lkw-Fahrers erläutert und gegen eine verantwortliche Person ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Polizei empfiehlt Firmen und Privatpersonen, die von dieser Rechtslage betroffen sein könnten, sich eingehend zu informieren, um etwaige Bußgeld- und Strafverfahren zu vermeiden. Für nähere Informationen hat die Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein entsprechendes Merkblatt herausgebracht, welches man unter folgender Adresse herunterladen kann:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.html



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