Neuss (ots) - Am Donnerstagvormittag (11.10.2018) führten Beamte des Verkehrs- sowie Schwerpunktdienstes Kontrollen im Stadtgebiet Neuss durch. Den Fokus legten die Beamten auf das verkehrskonforme Verhalten von Radfahrern sowie das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Kraftfahrer. Mit einer Vielzahl von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern kamen die Beamten ins Gespräch; dabei ging es in erster Linie um die mangelnde Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen. Gerade in der nun beginnenden dunklen Jahreszeit ist eine voll funktionstüchtige Fahrradbeleuchtung lebenswichtig. Drei Fahrradfahrer erhielten in dem Zusammenhang eine kostenpflichtige Verwarnung. Darüber hinaus wurden auch zahlreiche motorisierte Verkehrsteilnehmer auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Neben zwei Rotlichtverstößen stellten die Beamten auch sechs Autofahrer fest, die ihr Mobiltelefon während der Fahrt nutzten. Auf sie alle wartet ein punktebewährtes Bußgeldverfahren. Neben weiteren Verstößen, unter anderem gegen die Gurtpflicht, Abbiegenvorschriften, das korrekte Verhalten an Fußgängerüberwegen sowie gegen die Vorschriften des Gefahrgutrechts, fiel ein 45-jähriger Mann aus Neuss auf, der im Verdacht steht, seinen PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Er muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zu guter Letzt kontrollierten die Ordnungshüter eine 30-jährige Neusserin, gegen die ein Haftbefehl vorlag. Nach Zahlung einer noch ausstehenden Geldstrafe wurde die Frau wieder entlassen. Zeitgleich führten Beamte auf der Bergheimer Straße in Reuschenberg sowie auf dem Grefrather Weg in Lanzerath Geschwindigkeitskontrollen durch. Traurige Bilanz hier: Insgesamt 396 Autofahrer, die zu schnell unterwegs waren. Der unrühmliche Spitzenreiter belegte dabei mit 94 km/h bei erlaubten 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften den "ersten Platz". Den Autofahrer erwartet ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Polizei wird Kontrollen dieser Art im gesamten Kreisgebiet fortführen - für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw