Motorradkontrolle bei herrlichem Ausflugswetter im Harz

Goslar (ots) - Während am Himmel die Kraniche bereits scharenweise in Richtung ihrer Winterquartiere zogen, ließ der Blick auf das Thermometer eher Gedanken an ein Wochenende im Sommer aufkommen. Und bei dieser Vorhersage war zu erwarten, dass der Wochenend- und Tagestourismus im Harz brummen und auch eine hohe Anzahl an Motorradfahrern und -innen unterwegs sein wird. Elf Einsatzkräfte aus der Polizeiinspektion Goslar hatten sich kurzentschlossen zusammen gefunden und zwei wichtige Streckenabschnitte im Landkreis betreut. Auf der B 242, der Harzhochstraße, wurde in Höhe Dammhaus die Geschwindigkeit durch ein Team mit einem Geschwindigkeitsmesswagen kontrolliert und die verbleibenden Kräfte überwachten die B 241 zwischen Clausthal-Zellerfeld und Goslar, hier im engeren Sinne den Abschnitt zwischen der Bärentalkurve und dem ehemaligen Ausflugslokal Auerhahn. Im zweiten Fall waren Zivilfahrzeuge, die in dem Verkehrsstrom mit flossen unterwegs und gaben beobachtete Verstöße an ein Anhalteteam am Auerhahn weiter. Bei der Geschwindigkeitsmessstelle am Dammhaus, wo wegen des starken Fußgängerquerverkehrs zum Ausflugslokal Sperberhaier Dammhaus eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h angeordnet ist, wurden 54 Verstöße festgestellt. Auf mehr als zwei Drittel erstellten Fotos waren Motorrädern zu sehen. Die höchste Überschreitung war im Verhältnis zu anderen Messstellen mit 34 km/h auf den ersten Blick zwar nicht so gravierend, die Örtlichkeit und das innewohnende Gefahrenpotential betrachtend jedoch schon alarmierend. Auf der B 241 wurden 33 Motorradfahrer dabei beobachtet, wie sie entgegen des angeordneten Verkehrszeichens andere Pkw überholten. In zwei Fällen mussten die Überholten oder die entgegen Kommenden sogar abbremsen und wurden durch das gezeigte Verhalten gefährdet. Gerade auf dieser Strecke hatte sich in diesem Sommer ein tragischer Motorradunfall, der für einen Beteiligten tödlich endete, ereignet. Gegen die erkannten und angehaltenen Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und es wird ein Bußgeld von 70, im Falle einer zusätzlichen Gefährdung sogar von 85 EUR erhoben. Dazu wird ein Punkt in das Bundesverkehrsregister in Flensburg eingetragen. Im Rahmen der Kontrollen wurden noch weitere Verstöße festgestellt. So war in 22 Fällen die Bauart des Motorrades verändert worden. Abgasanlagen (Im Volksmund Auspuff) waren manipuliert, Kennzeichenwinkel verändert und vorgeschriebene Anbauteile abgebaut worden. In zwei Fällen waren die Kennzeichen an den Motorrädern so stark verändert worden, dass der Sinn des Kennzeichens, die Erkennbarkeit und sich daraus ergebende Zuordnung zum Fahreug und dem Halter nicht mehr gegeben war. Gegen die zwei Fahrer wird ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet. Bei dem Hinterrad eines Motorrades war die Profiltiefe nicht ausreichend, so dass auch dieser Fahrer, der auch gleichzeitig der Halter des Motorrades war, mit einer Geldbuße belegt wurde. Drei Pkw-Fahrer benutzen ihr Handy während der Fahrt und der Fahrer eines Kleintransporters hatte den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Auch diese Fahrer werden mit den vorgesehenen Geldbußen rechnen müssen.

Jach, PHK



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