Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld - BAB 2 - Herford - Gütersloh - Die Autobahnpolizei hat sich am Mittwoch, 17.10.2018, an einer landesweiten Kontrollaktion des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs beteiligt. Im Fokus der Polizisten standen insbesondere Lkw und Busse. Darüber hinaus sollten Verstöße gegen die Hauptunfallursachen wie Geschwindigkeit, Abstand und Ablenkung geahndet werden.
Die Kontrollen fanden zwischen 07:00 Uhr und 15:30 Uhr im Bereich der Autobahn 2 statt. Dabei deckten die Autobahnpolizisten sechs Geschwindigkeitsverstöße, vier Verstöße gegen Vorschriften der Ladungssicherung, drei Ablenkungsverstöße - Benutzung von Mobiltelefonen, einen Abstandsverstoß und einen Gurtverstoß auf.
Beamte eines Zivilfahrzeugs stellten insgesamt sechs gravierende Geschwindigkeitsverstöße fest.
Vier der Verstöße ziehen ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Für zwei weitere Verstöße sind zweimonatige Fahrverbote vorgesehen:
Zwei Kurierfahrzeuge aus Bielefeld fielen den Polizisten in einem Baustellenbereich in Fahrtrichtung Dortmund auf. Ein 49- und ein 55-jähriger Autofahrer fuhren in der Baustelle kurz vor der Anschlussstelle Gütersloh hintereinander her. Sie waren bei erlaubten 80 km/h mit jeweils 144 km/h gemessen worden. Neben dem zweimonatigen Fahrverbot kommen auf die beiden Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro, sowie zwei Punkte in Flensburg zu.
Ein telefonierender Lkw Fahrer unterschritt den Mindestabstand und missachtete Auflagen der Transportgenehmigung
Im Rahmen der Kontrollaktion beobachteten Autobahnpolizisten einen polnischen Großraum- und Schwertransport, der am Gefällstück des Bielefelder Bergs in Richtung Hannover unterwegs war. Der 48-jährige polnische Fahrer hielt sein Mobiltelefon am Ohr und führte ein Telefonat. Dabei achtete er nicht auf seinen Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden, deutlich gekennzeichneten Gefahrgut Sattelzug, der mit giftigen organischen Stoffen beladen war. Der Sicherheitsabstand betrug etwa zwei Pkw-Längen, also circa 10 Meter.
Bei der Kontrolle auf dem Rasthof Lipperland Süd erkannten die Beamten, dass der polnische Fahrer eine Auflage der Transportgenehmigung nicht erfüllen konnte, weil er nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügte. Dies ist eine zwingende Voraussetzung dafür, um einen derartigen Schwertransporter auf innerdeutschen Straßen überhaupt fahren zu dürfen. Darüber hinaus hatte sich der Trucker nicht an seine Fahrzeitbeschränkung im Berufsverkehr gemäß der Transportgenehmigung gehalten.
Der 48-Jährige erhielt eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und bezahlte 200 Euro als Sicherheitsleistung. Die Weiterfahrt verboten ihm die Beamten. Der Fahrzeughalter wurde ebenfalls angezeigt - verbunden mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Eiro.
Das Ziel der Kontrolle beinhaltete die Senkung von Unfallzahlen und Unfallursachen auf der Autobahn und ist permanent im Blickpunkt der Autobahnpolizei. Verkehrsverstöße werden zukünftig weiterhin im Alltag als auch bei Großkontrollen geahndet werden.
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