Betrüger versuchten auf verschiedene Arten, Beute zu machen

Olpe (ots) - Falscher Polizeibeamter

Kreisgebiet - Am Donnerstagabend meldete sich ein Unbekannter zwischen 19 und 22 Uhr telefonisch bei mehreren weiblichen Personen im Alter von 57 bis 91 Jahren, die er offenbar aus dem Telefonbuch herausgesucht hatte. Suchkriterium dürften Vornamen gewesen sein, bei denen davon auszugehen war, es handle sich um lebensältere Personen. Der Anrufer gab sich als Polizeibeamter namens "Manz" aus. Er erklärte, man habe eine Verbrecherbande festgenommen und der Name der jeweils angerufenen Person habe auf deren Liste für zeitnah geplante Straftaten gestanden. Im Anschluss daran fragte er in akzentfreiem hochdeutsch nach Geld und Wertgegenständen im Haus. Glücklicherweise fiel niemand auf die Masche herein und es entstand kein Schaden. Die insgesamt vier Anzeigenerstatterinnen wohnen im Raum Olpe (1), Attendorn (2) und Kirchhundem (1).

Enkeltrick

Lennestadt - Am Mittwochnachmittag rief ein Unbekannter bei einer 91-Jährigen in Grevenbrück an. Der Anrufer erklärte, er sei der Freund der Enkelin der Angerufenen und benötige dringend 5.000 bis 7.000 Euro. Am Donnerstagmorgen erhielt die Seniorin erneut einen Anruf und wurde danach gefragt, ob sie inzwischen bei der Bank gewesen sei. Dies verneinte die 91-Jährige. Der Anrufer erklärte, er wolle am Nachmittag vorbeikommen und das Geld abholen. Daraufhin wurde die Seniorin misstrauisch, informierte Verwandte und diese teilten den Sachverhalt der Polizei mit, so dass kein Schaden entstand.

Gewinnversprechen

Lennestadt - Am Montag wurde eine 40-Jährige aus Lennestadt erstmalig von einer unbekannten Anruferin telefonisch kontaktiert. Diese erklärte, sie habe einen Geldbetrag in Höhe von 27.500 Euro gewonnen. Um den Gewinn zu erhalten, müsse sie Gebühren für Notarkosten und weitere Kosten bezahlen. Als Zahlungsmittel wurden sogenannte "Steam-Karten" (Guthabenkarten, die zum Beispiel bei Discountern erhältlich sind) vereinbart. Die Geschädigte ließ sich darauf ein, erwarb Guthabenkarten im Wert von 900 Euro und leitete die Berechtigungscodes zur Nutzung dieser Karten weiter. Am Folgetag wurde der Geschädigten mitgeteilt, bei der ersten Information sei ein Fehler passiert. Der Gewinnbetrag laute tatsächlich auf 72.500 Euro und erneut wurden Gebühren fällig. Es folgten weitere Forderungen. Insgesamt erwarb die Geschädigte Guthabenkarten im Wert von 2.700 Euro und gab deren Codes weiter, so dass ein Schaden in der genannten Höhe entstand. Die Geschädigte war inzwischen misstrauisch geworden. Daher versuchte sie am Mittwoch, telefonisch Kontakt mit der Anruferin aufzunehmen. Jedoch war die zuvor genutzte Telefonnummer nicht mehr erreichbar. Letztlich erstattete sie eine Strafanzeige.



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