Burkau (ots) - Am 19. Oktober 2018 kurz vor Mitternacht geriet ein grauer Honda mit polnischen Kennzeichen ins Visier der Bautz'ner Bundespolizisten. Das Fahrzeug war auf der Autobahn in Richtung Dresden unterwegs. Auf dem Parkplatz an der Anschlussstelle Uhyst a.T. endete vorerst die Weiterreise der beiden armenischen Insassen.
Während der 31-jährige Fahrer, zgl. Sohn des Beifahrers, alle notwendigen Dokumente vorzeigen konnte, kam der Vater in Erklärungsnot, da sein polnischer Aufenthaltstitel in seinem Pass abgelaufen war. Eine Verlängerung ist beantragt.
Ermittlungen ergaben, dass über die Verlängerung seines Aufenthaltstitels bisher noch nicht entschieden wurde. Demnach hat sich der 58-jährige Armenier wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts strafbar gemacht.
Doch damit nicht genug. Der Blick in den Kofferraum brachte mehrere Kartons zum Vorschein, in denen sich insgesamt 900 kleine Parfümpackungen verschiedener Hersteller befanden. Der Beifahrer gab an, dass dies seine Pakete sind und er das Parfüm in Frankfurt a.M. weiterverkaufen wollte.
Wegen des Verdachtes einer Steuerstraftat wurden die Kollegen vom Zoll hinzugezogen. Bei den Inhalten und Verpackungen der Flacons konnten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Der Zoll stellte Strafanzeige gegen den Mann und ermittelt nun im Bereich der Produktpiraterie.
Die Weiterreise war für den 58-Jährigen beendet. Er erhielt eine Grenzübertrittsbescheinigung und muss die Bundesrepublik innerhalb von 7 Tagen verlassen.
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