1. Nachtrag vom 23.10.2018
23.10.2018, PP München
1. Nachtrag vom 23.10.2018
1619. Motorradfahrer schwer verletzt – NeuhausenAm Dienstag, 23.10.2018 gegen 08.30 Uhr, befuhr ein 38-jähriger Münchner mit seinem Pkw, BMW, die Dachauer Str. stadteinwärts. Kurz nach der Lazarettstr. wollte er nach rechts in eine Einfahrt einbiegen. Aufgrund von querenden Fußgänger und Radverkehr musste er kurzzeitig warten. Ein nachfolgender 29-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Bad Tölz wich mit seinem Subaru dem stehenden Pkw aus und wechselte auf die linke Spur.Zum selben Zeitpunkt fuhr ein 32-jähriger Münchner mit seinem Yamaha Krad die Dachauer Str. ebenfalls stadteinwärts. Laut unbeteiligten Zeugen wechselte er hierbei den Fahrstreifen, um sich an den stehenden Fahrzeugen vorbeizuschlängeln.Kurz vor der Lazarettstr. befand er sich auf der linken Spur, als gerade der Subaru vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechselte.Der 32-Jährige bremste sein Motorrad stark ab und lenkte es nach links, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dabei verlor er in die Kontrolle über sein Fahrzeug, stieß mit dem Vorderrad gegen den Bordstein, welcher die Straßenbahnschienen in der Fahrbahnmitte baulich von der Fahrbahn trennt. Er kam zu Sturz, schlitterte über die Fahrbahn und prallte mit seinem Oberkörper gegen ein Verkehrszeichen, welches durch die Wuchte des Aufpralls aus der Befestigung gerissen wurde. Der Motorradfahrer wurde bei dem Sturz schwer verletzt und musste an der Unfallstelle reanimiert werden. Er wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Münchner Krankenhaus gebracht.Am Motorrad entstand ein Sachschaden von 5000.- €.Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde die Fahrbahn der Dachauer Straße in südöstlicher Richtung ab der Lazarettstraße bis zur nächsten Kreuzung für vier Stunden komplett gesperrt, es kam hierbei zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. 1620. Unpassende Online AnzeigeBereits am 05.01.2018 meldete eine aufmerksame, unbekannte Nutzerin einer Online-Plattform ein Inserat , in dem ein augenscheinlich minderjähriger Junge für mehrere tausend Euro zum Verkauf angeboten wurde. In der mit einem Foto versehenen Anzeige wurde der etwa 12-14-jährige Junge mit derben Begriffen angepriesen. So sollte es um einen "Fehlkauf" handeln, das "Exemplar komme leider aus China", " sei absolut "minderwertig" und würde "wirklich derbe stinken", so dass ein "Ölwechsel" zu empfehlen sei. Anhand des Gesamteindrucks des Inserats konnte die Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Amtsgericht München erließ in der Folge einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verleumdung gegen den zwischenzeitlich ermittelten Inserenten, insbesondere aufgrund der derben Art der Anzeige, des jungen Alters des zu diesem Zeitpunkt unbekannten Geschädigten und der öffentlichen Einsehbarkeit der mit einem Foto versehenen Anzeige.So wurde am 15.05.2018 gegen 06:00 Uhr die elterliche Wohnung des 15-jährigen Beschuldigten in München einer Durchsuchung durch Kräfte des K 35 unterzogen. Nach der Vernehmung des Beschuldigten sowie des - zwischenzeitlich ermittelten - befreundeten 14-Jährigen aus München, der in der Anzeige angeboten wurde, bestätigte sich, dass es sich bei dem Inserat wohl tatsächlich um einen "derben Spaß aus Langeweile" gehandelt hatte. Der Spaß für den 15-jährige Inserenten hielt sich jedoch in Grenzen: Im Rahmen der Durchsuchung wurde in seinem Kinderzimmer ein sog. "Soft-Nunchaku" aufgefunden, was eine Anzeige nach dem Waffengesetz zur Folge hatte. Noch schlimmer dürfte ihn jedoch die Beschlagnahme seines Smartphones getroffen haben.Die beiden Jugendlichen und ihre Eltern wurden eingehend über die ernsten Hintergründe solcher "Scherz-Inserate" im Internet und die damit verbundenen Gefahren belehrt. Insbesondere darüber, dass zum Schutz von tatsächlichen Opfern die Ernsthaftigkeit solcher Anzeigen grundsätzlich polizeilich überprüft wird.