Betrügerische Gewinnversprechen – Das Polizeipräsidium Unterfranken warnt!


26.10.2018, PP Unterfranken
Betrügerische Gewinnversprechen – Das Polizeipräsidium Unterfranken warnt!
LKR. ASCHAFFENBURG. Unbekannte Betrüger haben am Mittwoch und Donnerstag versucht, durch vorgegaukelte Gewinnversprechen Beute zu machen. Glücklicherweise ließen sich die Angerufenen in den bekannt gewordenen Fällen nicht täuschen. Da die Täter vermutlich auch weiterhin aktiv sind, warnt das Polizeipräsidium Unterfranken vor der Betrugsmasche.

Im Laufe des Donnerstags wurden bei der Polizeiinspektion Alzenau und der Kripo Aschaffenburg insgesamt drei Fälle aus der Region bekannt. Eine Bewohnerin aus Mömbris und ein älterer Herr aus Alzenau erhielten jeweils Anrufe von einer angeblichen Lotterie namens „Euromillions“. Ihnen wurde ein Gewinn in Höhe von 29.400 Euro in Aussicht gestellt. Um den Betrag zu erhalten, hätten die Angerufenen allerdings mit je 900 Euro in Vorkasse gehen sollen. Diese „Gebühr“ sollte in Form von Gutschein-Codes übergeben werden. Allein die telefonische Übermittlung eines solchen Codes würde es den Betrügern ermöglichen, an den Wert der Gutschein-Karten zu gelangen.Bei einer Seniorin in Großostheim meldete sich ein Telefonbetrüger, der sich als Mitarbeiter einer Bank ausgab. Auch er gaukelte der Dame einen größeren Geldgewinn vor und kündigte an, gemeinsam mit einem Notar noch im Laufe des Tages vorbeikommen zu wollen. Wie auch in den Fällen im Raum Alzenau ließ sich die Angerufene nicht auf die Betrüger ein. Die Täter blieben somit in allen drei Fällen erfolglos.
Das Polizeipräsidium Unterfranken rät: Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn zu erhalten! Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Gutschein-Codes sind wie Bargeld zu behandeln. Übermitteln Sie diese nie am Telefon. Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich jederzeit an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.