Lübeck (ots) - Polizeibeamte in Lübeck und Ostholstein kontrollierten drei Fahrzeugführer. Alle waren alkoholisiert. Die Promillewerte sind nicht unerheblich. 1. Am Donnerstagmorgen (25.10.) erhielten Polizeibeamte des 3. Polizeireviers Lübeck den Hinweis, dass offensichtlich ein Lkw-Fahrer alkoholisiert sein sollte. Die Beamten kontrollierten den 49-jährigen Mann im Lübecker Glashüttenweg. Er leistete einen freiwilligen Test und dieser ergab einen vorläufigen Promillewert von 1,53 Promille. Zeugen gaben an, dass sie zuvor den Mann fahrend gesehen hatten. Dieses deckte sich mit den elektronischen Fahrtaufzeichnungen. Dem Mann wurde eine Blutprobe abgenommen und der Führerschein beschlagnahmt. Der Lkw musste stehen bleiben.
2. Gegen 20:30 Uhr stellten Beamte der Polizeistation Grömitz in der Dorfstraße in Beusloe einen Golfcaddy auf dem Gehweg fahrend fest. Der Fahrer hielt als Beleuchtung eine Taschenlampe und steuerte mit der anderen Hand den Caddy.
Bei der Überprüfung des 48-jährigen Ostholsteiners wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test ergab 2,35 Promille als vorläufigen Wert. Dieses hatte eine Blutprobenentnahme zur Folge. Zudem hätte der Caddy ein Versicherungskennzeichen haben müssen, damit er im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden kann.
3. Gegen 02.30 Uhr des heutigen Freitags (26.10.) kontrollierten Beamte des 1. Polizeireviers Lübeck in der Schwartauer Allee den 38-jährigen Fahrer eines Ford Ka. Er war den Beamten zuvor aufgefallen, wie der Lübecker mit 35-40 km/h fuhr und mehrfach ohne ersichtlichen Grund auf freier Strecke unmotiviert bremste. Auch hier wurde Atemalkoholgeruch feststellt und der freiwillig Test ergab als vorläufigen Wert 1,81 Promille. Die Folge war eine Blutprobenentnahme. Eine Fahrerlaubnis ist nicht vorhanden, so dass ein Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ergänzend dazukommt.
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