Ulm (ots) - Gegen 7.30 Uhr fuhr ein 27-Jähriger mit seinem Fahrrad in der Stuttgarter Straße. An der Einmündung der Rappenstraße hielt er nicht an, obwohl die Radfahrerampel auf rot stand. Der 27-Jährige prallte gegen ein aus der Rappenstraße kommendes Auto. 3000 Euro Sachschaden war die Folge. Der Mann blieb unverletzt.
Hinweis der Polizei
Ampeln gelten auch für Radfahrer - und das nicht ohne Grund. Rotlichtverstöße sind eine der Hauptunfallursachen auf deutschen Straßen. Radfahrer spüren dies besonders: Anders als die Insassen von Kraftfahrzeugen haben Radfahrer keine Knautschzone, welche die schlimmsten Folgen von Unfällen abfangen könnte. Daher sollten gerade Radfahrer die Verkehrsregelung durch Ampeln ernst nehmen.
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