Polizeieinsatz in der Außenstelle Stephansposching des Ankerzentrums Deggendorf – Haftbefehle erlassen
26.10.2018, PP Niederbayern
Polizeieinsatz in der Außenstelle Stephansposching des Ankerzentrums Deggendorf - Haftbefehle erlassen
STEPHANSPOSCHING, LKR. DEGGENDORF. Am Mittwochmorgen, 24.10.2018, sollte ein Asylbewerber aus Sierra Leone im Rahmen der Dublin III Verordnung zur Überstellung nach Italien in der Außenstelle des Ankerzentrums Deggendorf in Gewahrsam genommen werden. Dabei kam es zu massiven Störungen des Polizeieinsatzes durch Bewohner der Einrichtung. Gegen vier beteiligte Personen wurden am 25.10.2018 Haftbefehle erlassen.
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Aufgrund der vorausgegangenen Übergriffe auf die Polizeibeamten und die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und der Ankündigung von weiterer Gewalt durch Bewohner der Unterkunft, wurde von der Polizei am Nachmittag des 24.10.2018 eine Durchsuchung der Unterkunft durchgeführt. Dabei wurden 14 Personen wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs vorläufig festgenommen. Bereits am Vormittag waren im Umfeld der Unterkunft der 29-jährige Wortführer der Störer und ein weiterer Asylbewerber vorläufig festgenommen worden.Gegen vier vorläufig Festgenommene, einen 29-jährigen aus Nigeria, der bei der Störung des Polizeieinsatzes besonders auffiel, einen 20-jährigen Asylbewerber aus Nigeria, sowie zwei 24-jährige Asylbewerber aus Sierra Leone wurde von der Staatsanwaltschaft Deggendorf Haftantrag wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Gefangenenbefreiung, Nötigung und Bedrohung gestellt. Vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Deggendorf wurden gegen die vier Personen Haftbefehle erlassen. Die beiden nigerianischen Staatsangehörigen und ein Mann aus Sierra Leone wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Der Haftbefehl gegen einen weiteren Mann aus Sierra Leone wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er wurde in eine andere Unterkunft verlegt.Die anderen vorläufig festgenommenen Personen, elf Männer aus Nigeria und ein Mann aus Sierra Leone, wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am 25.10.2018 wieder entlassen. Sie wurden in Absprache mit der Regierung von Niederbayern auf verschiedene Unterkünfte verteilt. Gegen die Personen wird weiterhin wegen des Verdachtes des Landfriedensbruchs ermittelt.Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressestelle, PHK Johann Lankes, 09421/868-1012Veröffentlicht am: 26.10.2018 um: 14:21 Uhr