Wer fremdes Eigentum beschädigt, indem er beispielsweise Böller in Briefkästen wirft, Eier auf Hauswände schmeißt oder Pflanzen ausreißt, macht sich strafbar. Auch zerstörte Blumenkästen, zugeklebte Schlösser oder beschmierte Fassaden erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Die Schadenregulierung kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich "nur" dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden.
Die Polizei Bonn appelliert daher an die Eltern, Ihre Kinder auf diesen Abend vorzubereiten:
- Ihre Kinder sollten im Vorfeld über den Unterschied von Streichen und Straftaten informiert werden. Suchen Sie das Gespräch und zeigen Sie Ihnen die Grenzen auf.
- Fordern Sie Ihre Kinder auf, die Gruppe über mögliche Folgen zu informieren und üble Streiche, die von anderen Gruppenmitgliedern initiiert werden, nicht mitzumachen.
- Kontrollieren Sie, mit welchen Utensilien sich ihre Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten.
- Sollten Sie Zweifel haben, begleiten Sie Ihre Schützlinge beim "Halloween-Ausflug" oder folgen Sie ihnen mit einigem Abstand.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
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