Stand: 01.11.2018, 12:45 Uhr
Versammlungs- und Veranstaltungsgeschehen in Ostritz - Kontrollbereich angeordnet
Ostritz, Stadtgebiet
02.11.2018 - 04.11.2018
Ergänzend zu den bereits angekündigten Personen- und Fahrzeugkontrollen der Polizei am kommenden Wochenende im Stadtgebiet von Ostritz sowie der näheren Umgebung, hat das Sächsische Staatsministerium des Innern auf Antrag der Polizeidirektion Görlitz am 30. Oktober 2018 einen Kontrollbereich für Teile des Stadtgebietes von Ostritz angeordnet.
Dazu Leitender Kriminaldirektor Klaus Hecht, Gesamtleitender des Polizeieinsatzes:
„Die Einrichtung des Kontrollbereiches gibt den handelnden Beamten zusätzliche Rechtssicherheit und Befugnisse. Durch die Kontrollen im Stadtgebiet wollen wir insbesondere das Mitführen von Waffen und anderer Gegenstände unterbinden, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.“
Diese Maßnahme gilt für den Zeitraum von Freitag, den 2. November 2018, ab 12:00 Uhr, bis Sonntag, den 4. November 2018, um 18:00 Uhr und fußt auf Paragraph 19 Absatz 1 Nummer 6 des sächsischen Polizeigesetzes.
Der Kontrollbereich wird von folgenden Straßen umschlossen:
im Norden begrenzt durch die Walther-Rathenau-Straße und dessen gedachte Verlängerung in östlicher Richtung zum Grenzfluss Neiße und Osten begrenzt durch den Verlauf des Grenzflusses Neiße, einschließlich der parallel verlaufenden Bahnhofstraße und dem Juteweg im Süden begrenzt durch die Kirchstraße, der Spantigstraße und dem Juteweg im Westen begrenzt durch die Bundesstraße 99 sowie der ab Einmündung Bernstädter Straße parallel dazu verlaufenden Lessingstraße in südliche Richtung bis zur Kirchstraße, einschließlich des Siedlungsgebietes Am HutbergDie genannten Begrenzungen des Kontrollbereichs schließen die beiderseitigen Gehwege und Fahrbahnbegrenzungen sowie den Uferbereich der Neiße und die Wasserfläche, soweit sie auf deutschem Hoheitsgebiet liegt, mit ein. (tk)
Anlage: Übersichtskarte des Kontrollbereiches Ostritz