Beschleunigtes Verfahren – Mutmaßlicher Ladendieb in Untersuchungshaft geschickt

Bei dem 25-jährigen Verdächtigen klickten die Handschellen. (Symbolbild: Polizei Rhein-Kreis Neuss)
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Neuss-Innenstadt (ots) - Am Samstagnachmittag (03.11.), gegen 15:30 Uhr, fiel dem Ladendetektiv eines Textilgeschäftes an der Niederstraße ein Verdächtiger auf. Der Mann hatte offensichtlich mehrere Kleidungsstücke in eine präparierte Tasche verstaut. Als der mutmaßliche Dieb das Geschäft ohne zu zahlen verlassen wollte, wurde er vom Kaufhausangestellten angesprochen. Er wollte zwar noch die Flucht ergreifen, konnte aber gestellt und festgehalten werden. Ein Richter schickte den 25-Jährigen, der sich ohne festen Wohnsitz in Deutschland aufhält, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.

Das beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist - also für die Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar ist - oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.



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