Schwerin (ots) - Am gestrigen Abend kam es im Bereich Marie-Curie-Straße zum Entzünden von Knallkörpern. Es war kurz vor 22.00 Uhr, als Anwohner durch laute Knallgeräusche überrascht wurden. Die Knallgeräusche waren bis zum Polizeizentrum in der Graf-Yorck-Straße zu hören.
Ein Hinweisgeber sprach von mindestens zehn Detonationen, im Bereich »Berliner Platz«. Die Polizei stellte hier keine Personen fest. Bei der weiteren Suche wurde in der Marie-Curie-Straße ein deutlicher Geruch von abgebrannten Böllern wahrgenommen. Zeugen gaben vor Ort an, dass sich Personen am Pumpwerk aufgehalten hätten, die sich in Richtung Waldgebiet entfernten.
Die im Volksmund genannten "Polen-Böller" sind illegale Kracher und entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. Unter anderem besteht die Gefahr von Fehlzündungen, außerdem haben sie eine wesentlich höhere Sprengkraft als jene Feuerwerkskörper, die hierzulande vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden dürfen.
Verbraucher dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1 (Kleinstfeuerwerke: Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Knallerbsen) oder F2 (Kleinfeuerwerke: Raketen, Batterien, Böller) besitzen.
Für den Erwerb von Raketen und Böllern mit der Bezeichnung F2 muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem dürfen die Feuerwerkskörper nur in der Nacht zu Neujahr und im Freien abgebrannt werden.
Für die härtere und lautere Ware der Kategorien F3 und F4 braucht man eine pyrotechnische Ausbildung und einen amtlichen Munitionserwerbsschein. Wer dies missachtet, muss mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Das Gesetz sieht eine Bestrafung von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Sofern bei einer Explosion dieser Stoffe Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, erweitert sich der Strafrahmen sogar auf bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Das illegale Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt nicht nur eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar, es ist auch eine enorme Belastung für Mensch und Tier.
Zeugenhinweise zum geschilderten Fall bitte an die Polizei unter www.polizei.mvnet.de oder per Mail an die Pressestelle der Polizeiinspektion Schwerin.
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