Berlin / Pirna (ots) - Im Zeitraum vom 3. Dezember bis zum 14. Dezember 2018 findet in der Republik Polen die 24. UN- Klimakonferenz (COP24 NUFCCC) statt.
Aus diesem Anlass hat die Republik Polen entschieden, vom 22. No-vember bis zum 16. Dezember 2018 vorübergehend Grenzkontrollen an den polnischen Schengen-Binnengrenzen wiedereinzuführen.
Dies hat zur Folge, dass es vom 22. November bis zum 16. Dezember 2018 zu lageangepassten Grenzkontrollen durch die polnischen Behör-den kommen kann. Die Kontrollen sollen die Sicherheit und den stö-rungsfreien Ablauf vor und während der UN-Klimakonferenz gewährleis-ten. Der Grenzübertritt über die deutsch-polnische Binnengrenze ist dann nur an den von der Republik Polen benannten Grenzübergangsstellen erlaubt.
Reisende in die Republik Polen müssen im genannten Zeitraum damit rechnen, beim Überschreiten der Grenze - auch an den Flug- und See-häfen - in Polen von den polnischen Behörden kontrolliert zu werden. Unabhängig hiervon sind Reisende wie immer dazu verpflichtet, beim Grenzübertritt ein gültiges Grenzübertrittsdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen.
Nach allgemeiner Lebenserfahrung muss im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch Polen mit geringfügigen Verzögerungen beim Grenzübertritt gerechnet werden.
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