Warnemünde (ots) - Die Rede ist vom Bundespolizeischiff BP 21 "Bredstedt". Am 15. November 2018 wird das Küstenwachschiff ein letztes Mal vom Heimathafen Warnemünde in See stechen. Die Bredstedt" wurde am 5. März 1988 bei der Elsflether Werft AG in Bremen auf Kiel gelegt. Die Indienststellung erfolgte dann am 21. März 1989. Seitdem war die BP 21 "Bredstedt" als Flaggschiff des damaligen Bundesgrenzschutz See, heute Bundespolizei See, auf Nord- und Ostsee im Einsatz. Ab März 2002 erfüllten die Besatzungen der Bundespolizeiinspektion See Warnemünde mit der "Bredstedt" zwischen Kühlungsborn und Ahlbeck ihren grenzpolizeilichen Auftrag. Doch nun ist es soweit. Am 15. November 2018 um 09:00 Uhr wird die "Alte Dame" nach fast 30 Jahren Einsatz auf Nord- und Ostsee den Warnemünder Stützpunkt verlassen. Am Standort Neustadt in Schleswig-Holstein vor Anker, wird die offizielle Außerdienststellung und das Einholen der Dienstflagge zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
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