Fulda (ots) - Fulda - Ladendiebstähle verursachen im deutschen Einzelhandel jährlich Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Dabei gehen Ladendiebe mit immer raffinierteren Methoden vor, um Ware zu entwenden. Gemeinsam mit dem Handelsverband Hessen hatte das Polizeipräsidum Osthessen daher Einzelhändler, Beschäftigte in der Leitungsebene sowie Angestellte im Verkauf, Anfang November 2018 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Dabei zeigte Kaufhausdetektiv Stefan Siegel eindrucksvoll auf, woran man den "typischen Ladendieb" erkennt, welche Werkzeuge er bei seiner Arbeit benutzt und wie der Mitarbeiter einen "Tatverdächtigen" ansprechen sollte.
Dass zunächst einmal optimale bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel übersichtliche Räume, die Grundlage für eine wirksame Prävention gegen Ladendiebstahl darstellen, berichtete Christoph Auth von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Als flankierende Maßnahmen sollten darüber hinaus Elemente der Warensicherung, organisatorische Maßnahmen sowie ein gut geschultes Personal berücksichtigt werden.
Zu den Fragen, wann ein Ladendiebstahl rechtlich vollendet ist, dürfen Mitarbeiter Ladendiebe festnehmen, sind Taschenkontrollen zulässig und welche Rolle hat der Mitarbeiter als Zeuge vor Gericht, referierte Stephan Müller-Odenwald von der Staatsanwaltschaft Fulda. Dabei wurden Fälle aus der Praxis lebhaft dikutiert.
Uwe Völker, Leiter der Ermittlungsgruppe der Polizeistation Fulda, machte deutlich, dass die Zahl der Ladendiebstähle in 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 237 auf 958 Fälle abgenommen habe. Die Zusammenarbeit mit dem Handel sei sehr gut. Gleichzeitig wies er aber darauf hin, wie wichtig die zeitnahe Übermittlung der Strafanzeigen an die Polizei sei, damit die Frist für den häufig noch erforderlichen Strafantrag nicht verstreiche.
Text: Abteilung Einsatz - Prävention
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