Nachtrag zu: Demonstrationen in Bielefeld – Ergänzende Informationen zu Strafanzeigen

Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld - Mitte - Nach dem derzeitigen Stand nahmen Polizeibeamte am Samstag, 10.11.2018, rund um die elf Demonstrationen Strafanzeigen gegen vierzehn Personen auf.

Zwei Personen erhielten Strafanzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - sie waren Teilnehmer des Aufzugs der Partei "Die Rechte NRW" - und hatten den Hitlergruß gezeigt. Einer dieser angezeigten Männer muss sich zudem wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Vier weitere Teilnehmer dieser Versammlung hatten gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, weil sie Schutzbewaffnung, wie Sturmhauben und Mundschutz, bei sich trugen. Zusätzlich hatte eine dieser vier Personen auch noch einen sogenannten "Polenböller" dabei und erhielt zudem eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Aus dem Teilnehmerkreis der Demonstrationen gegen den Aufzug der Partei "Die Rechte NRW" haben drei Personen Polizeibeamte beleidigt. Bei einer Sitzblockade haben zwei Demonstrationsteilnehmer einen Polizeibeamten leicht verletzt - dazu wurden Anzeigen wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen. Zwei weitere Anzeigen wegen zwei Körperverletzungen erhielten Personen der Gegenversammlungen. Davon hatte ein Teilnehmer zudem gegen das Versammlungsgesetz und das Waffengesetz verstoßen, weil er einen Polenböller geworfen hatte. Eine Farbschmiererei eines Teilnehmers zog eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich.

Zehn Versammlungsteilnehmer wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen - davon neun aus den Gegenversammlungen und eine Person des Aufzugs der Partei "Die Rechte NRW".



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