Wasserschutzpolizei in S-H bei der INTERPOL-Operation „30 days at sea“

Kiel (ots) - Im Zeitraum vom 1.10.18 bis 31.10.18 haben Polizeikräfte weltweit, im Rahmen eines durch Interpol unter dem Namen "Operation 30 days at sea" geführten Einsatzes Meeresumweltdelikte schwerpunktmäßig bekämpft. Auch die Wasserschutzpolizei in Schleswig-Holstein hat sich an der Aktion beteiligt:

"In den schleswig-holsteinischen Häfen wurden in diesem Zeitraum 49 Schiffe hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Meeresumwelt überprüft", erklärte Lutz Liekfeldt, im Landespolizeiamt verantwortlich für den Bereich Meeresumweltschutz im Aufgabenvollzug der Wasserschutzpolizei.

"Wir haben bei unseren Kontrollen elf Verstöße festgestellt. In der überwiegenden Zahl waren diese geringfügig, zum Beispiel Verstöße in der Dokumentation oder der Tagebuchführung. Die geringfügigen Verstöße wurden mit Verwarngeldern geahndet", erklärte Liekfeldt. Zusätzlich wurden im Zeitraum sechs Gewässerverunreinigungen festgestellt.

Die Meeresverschmutzung ist sowohl in internationalen Gewässern als auch in regionalen Meeren und Häfen ein äußerst dringendes Problem. Die meisten dieser Straftaten finden auf See statt und deren Verfolgung erfordert eine enge internationale Zusammenarbeit.

Einen schwerwiegenden Fall haben Beamte des Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel festgestellt: Auf einem Massengutschiff stellten Beamte fest, dass die Abwasseraufbereitungsanlage schon seit längerer Zeit nicht gewartet wurde. Das Abwasser kurz vor der Außenbordpumpe wies eine starke Trübung und einen starken fäkalen Geruch auf. Weiterhin war das falsche Desinfektionsmittel in Form von zu kleinen Chlortabletten in Benutzung und die Klärschlammrückfuhrleitung verstopft.

"Es kann also davon ausgegangen werden, dass das Schiff auf seiner letzten Reise ca. 950 Liter ungeklärte Abwässer ins deutsche Hoheitsgebiet einleitete", fasste Liekfeldt zusammen. Gegen den Chefingenieur wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 US Dollar festgelegt. Bis zur Abstellung der festgestellten Mängel darf die Anlage nicht genutzt werden. Zur Überprüfung wurde über die BG-Verkehr eine sogenannte "Hafenstaatkontrolle" im nächsten Hafen angeregt.

"Neben den Kontrollen ist die Prävention ein wesentliches Element um solchen Verstößen entgegen zu treten. Oft führen Unkenntnis, Fahrlässigkeit oder mangelnde Sorgfalt bei der Einhaltung der Bestimmungen zu vermeidbaren umweltgefährdenden Handlungen", so Liekfeldt.

Im Anschluss an die Interpol-Operation wird deshalb eine globale Sensibilisierungskampagne in Zusammenarbeit mit der UN durchgeführt, um die schwerwiegenden Auswirkungen der Meeresverschmutzung weiter zu veranschaulichen.

Zur weitergehenden Information finden Sie hier die Pressemitteilung der norddeutschen Küstenländer: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4114477

Die Originalmeldung von Intrapol können Sie hier nachlesen: https://www.interpol.int/News-and-media/News/2018/N2018-135



Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 431 160-61428
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de