Ahaus (ots) - Schwerwiegender als es zunächst den Anschein für die Beteiligten hatte, waren die Folgen eines Unfalls, der sich am Dienstag in Ahaus ereignet hat: Ein 13-jähriger Radfahrer kam schließlich schwer verletzt ins Krankenhaus. Der Schüler war gegen 13.00 Uhr mit seinem Fahrrad auf der Forckenbeckstraße unterwegs. Ein 22-jähriger Ahauser befuhr die Bahnhofstraße zu diesem Zeitpunkt in Richtung Stadtmitte, als der Junge diese in Richtung Hovesaat queren wollte. Der Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste ihn mit seinem Wagen.
Der Junge habe erklärt, dass alles mit ihm in Ordnung wäre und sei weggefahren, gab der 22-Jährige in der Polizeiwache an, die er nach dem Unfall aufgesucht hatte, um den Vorfall zu melden. Der 13-Jährige war inzwischen zuhause eingetroffen. Dort stellte sich heraus, dass das Unfallgeschehen für ihn doch gesundheitliche Konsequenzen gehabt hatte - er wurde zur stationären Behandlung im Krankenhaus aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. In diesem Fall hat der betroffene Autofahrer richtigerweise umgehend die Polizei aufgesucht. Denn häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst - vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. ist. Kinder können aber keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und / oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Kfz-Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes - in etwa "es ist schon alles o.k." entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert - selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte.
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Thorsten Ohm
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