Lübeck (ots) - Dienstagmittag (13. November 2018) führten Beamte des Bezirksdienstes des 1. Polizeireviers gemeinsam mit dem Sicherheits- und Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck Verkehrskontrollen in der Lübecker Innenstadt durch. In knapp 120 Minuten wurden 45 Verstöße festgestellt.
Im Fokus der Ordnungshüter standen Fahrrad- und Durchfahrtskontrollen im erweiterten Bereich der Fußgängerzone. Aufgrund des schlechten Wetters war das Verkehrsaufkommen in der Innenstadt eher ruhig, trotzdem wurden diverse Verstöße festgestellt, die mündlich sowie kostenpflichtig geahndet wurden.
In der Pfaffenstraße und in der Breiten Straße nutzen 15 Radfahrer unberechtigt die Fußgängerzone und versuchten sich fahrend zwischen den Passanten durchzuschlängeln. 15 weitere Radler fuhren in der Hundestraße entgegengesetzt der Einbahnstraße. Im Kreuzungsbereich Wahmstraße/ Ecke Königstraße missachteten 15 Kraftfahrzeugführer das Verbot der Durchfahrt.
Das Missachten des Verbotes der Durchfahrt wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet. Das unerlaubte und rücksichtslose Radfahren durch die Fußgängerzone kann nicht nur Passanten aller Altersgruppen gefährden, sondern schlägt zudem mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro zu Buche.
Die Kontrollen werden fortgesetzt.
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