Konstanz (ots) - Nach vorliegenden Medienberichten seien zwischen Juli 2017 und September 2017 aus der Schweiz ca. 145.000 SFr in 18 Tranchen von zumeist 9.000 SFr auf das Konto des AfD Kreisverbandes Bodenseekreis überwiesen worden. Als Zweck der Zahlungen sei jeweils "Wahlkampfspende Alice Weidel" angegeben worden. Der Spender sei ein in Zürich ansässiges Unternehmen, dessen Verwaltungsrat erklärt habe, dass man die Überweisungen "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" getätigt habe. Auf Grundlage dieser Medienberichterstattung sowie des Inhaltes einer seit dem 13.11.2018 vorliegenden Strafanzeige in gleicher Sache gegen Frau Dr. Alice Weidel MdB und weitere Mitglieder des Kreisverbandes Bodenseekreis der AfD bejaht die Staatsanwaltschaft Konstanz den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen § 31d Parteiengesetz. Wegen der mit dem Abgeordnetenstatus von Frau Dr. Weidel einhergehenden Immunität kann ein Ermittlungsverfahren jedoch erst dann eingeleitet werden, wenn zuvor der Präsident des Deutschen Bundestages sowie die Abgeordnete selbst informiert wurden und nach erfolgter Information eine Frist von 48 Stunden verstrichen ist. Entsprechende Schreiben hat die Staatsanwaltschaft Konstanz am heutigen Tage versandt.
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