Unfall im Begegnungsverkehr

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Jülich (ots) - Aus bislang ungeklärter Ursache geriet am Mittwochvormittag ein Pkw auf der K 11 in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem anderen Wagen. Eine Person wurde durch den Unfall leicht verletzt.

Gegen 11:00 Uhr befuhr eine 46 Jahre alte Autofahrerin aus Aldenhoven die Kreisstraße zwischen Freialdenhoven und Merzenhausen. Ersten Erkenntnissen der polizeilichen Unfallaufnahme zufolge geriet ihr Wagen auf die Fahrspur des Gegenverkehrs, wo es zu einem seitlichen Zusammenstoß mit einem entgegen kommenden Pkw kam. An dessen Steuer saß ein 57 Jahre alter Mann aus Aldenhoven, der noch versuchte, nach rechts auszuweichen. Das Auto kam jedoch von der Fahrbahn ab und wurde in einem angrenzenden Acker zum Stillstand gebracht.

Die 46-Jährige wurde mit einem Schock von einem RTW in ein Krankenhaus gebracht, ihr Pkw musste abgeschleppt werden. Der 57-Jährige blieb unverletzt, er konnte seine Fahrt später fortsetzen. Der insgesamt entstandene Sachschaden beläuft sich auf mindestens 5000 Euro.

Während der Unfallaufnahme musste die K 11 zeitweise für den übrigen Verkehr gesperrt werden. Eine Polizeibeamtin gab aus Richtung Freialdenhoven herannahenden Fahrzeugen hierzu deutliche Handzeichen, die signalisierten, dass ein Weiterfahren nicht möglich und ein Wenden erforderlich sei. Dem Fahrer eines Paketlieferdienstes schien die Bedeutung und seine Folgepflicht dieser Zeichen und Weisungen nicht klar zu sein. Er fuhr mit seinem Sprinter auf die Beamtin zu, die nur durch Verlassen der Fahrbahn einen Zusammenstoß mit dem Lieferfahrzeug verhindern konnte. Darüber hinaus zielte der Fahrer, ein 32-Jähriger aus Aachen, mit einer Hand auf die Polizistin und ahmte Schussbewegungen nach. Nachdem er sein Fahrzeug zum Stillstand gebracht hatte, wurde ihm sein Fehlverhalten vorgehalten. Er gab an, die Handbewegungen nur spaßeshalber vollführt zu haben. Zu den weiteren Vorwürfen äußerte er sich nicht. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr gefertigt. Außerdem wurde das Straßenverkehrsamt über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt mit der Bitte, die charakterliche Geeignetheit des 32-Jährigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu überprüfen. Der im gewerblichen Lieferverkehr beschäftigte Mann ist bereits in der Vergangenheit wegen Verkehrsstraftaten aufgefallen.



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