Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr überprüft

Berlin (ots) - In den zurückliegenden beiden Nächten hat die Berliner Bundespolizei intensive Kontrollen zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen durchgeführt. Betroffen waren 13 innerstädtische Bahnhöfe.

Das Mitnahmeverbot gilt bereits seit dem 1. November 2018 und betrifft u.a. Messer jeglicher Art, Reizgas sowie Gegenstände, die als Schlagwaffen eingesetzt werden können. Die Überwachung erfolgt an den verschiedenen Wochenenden in unterschiedlicher Intensität. So kam es an diesem Wochenende insgesamt zu 2075 Personenkontrollen. Hierbei deckten die Beamten insgesamt 55 Verstöße gegen das Mitführverbot auf und stellten diesem Zusammenhang diverse Messer, Reizstoff, Schraubendreher sowie mögliche Hiebwaffen sicher. In 13 weiteren Fällen registrierten die Einsatzkräfte darüber hinaus Verstöße gegen das Waffengesetz.

Durch die Kontrollen konnten insgesamt 93 Straftaten aufgedeckt werden. Bei der Masse der Delikte handelte es sich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (76 Fälle), das Aufenthaltsgesetz (drei Fälle), einen Verstoß gegen das Waffengesetz und ein Körperverletzungsdelikt. Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 26 sogenannte Fahndungstreffer. Hier griffen die Einsatzkräfte u.a. zwei vermisste Kinder/ Jugendliche auf und vollstreckten vier Haftbefehle.

Die Einhaltung des Verbotes wurde in beiden Nächten von zusätzlich etwa 240 bis 300 Polizisten überwacht.

Das Verbot gilt noch bis zum 31. Januar 2019, jeweils freitags und samstags von 20 bis 6 Uhr des Folgetages auf dem Streckenabschnitt der S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen zwischen den Bahnhöfen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Zoologischer Garten sowie allen dazwischenliegenden Bahnhöfen.



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