Dortmund: Schusswaffengebrauch in Asylbewerberunterkunft / Gemeinsame Presseerklärung der StA Dortmund und der Polizei Recklinghausen

Recklinghausen (ots) - In der heutigen Nacht kam es in einer Dortmunder Flüchtlingseinrichtung zunächst zu einer Auseinandersetzung von zwei 19-Jährigen, bei denen eine Person mittels Messer leicht verletzt wurde. Während der Sachverhaltsklärung wurden Polizeibeamte durch einen der 19-Jährigen mit einem Messer angegriffen. Durch den Einsatz von Reizstoffsprühgeräten konnte er nicht aufgehalten werden, so dass er letztlich nur durch einen Schuss in den Unterschenkel gestoppt werden konnte. Es besteht zurzeit keine Lebensgefahr für den Angeschossenen. Der Schuss wird beim derzeitigen Ermittlungsstand als Notwehrhandlung gewertet. Gegen den 19-jährigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Für Nachfragen steht die Staatsanwaltschaft Dortmund (StA Schulte-Göbel) unter der Rufnummer 0172/3752758 zur Verfügung.



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