Konstanz (ots) - Nach Ablauf der in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bestimmten Frist hat die Staatsanwaltschaft Konstanz heute das Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts eines Vergehens gegen § 31d Parteiengesetz auf Frau Dr. Alice Weidel, MdB, erstreckt. Das Ermittlungsverfahren richtet sich nunmehr gegen vier Personen, nachdem die Staatsanwaltschaft schon in der vergangenen Woche einen Anfangsverdacht gegen drei Mitglieder des Kreisverbandes Bodenseekreis der AfD bejaht hatte (vgl. Pressemitteilung vom 14. November 2018). Weitere Auskünfte zu den laufenden Ermittlungen können derzeit nicht erteilt werden.
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