Erneut betrügerische Anrufe – falsche Enkel und Gewinnversprechen


22.11.2018, PP Niederbayern
Erneut betrügerische Anrufe – falsche Enkel und Gewinnversprechen
NIEDERBAYERN. Erneut gingen heute, 22.11.2018, bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Niederbayern vermehrt Mitteilungen besorgter Bürger ein, die mit der Betrugsmasche „Enkeltrick“ und „Gewinnversprechen“ konfrontiert wurden.

Waren es Anfang der Woche sog. „falsche Polizeibeamte“ versuchten es die Betrüger nun mit der Masche des sog. „Enkeltricks“ oder mit falschen Gewinnversprechen. Betroffen von den Anrufern waren diesmal Stadt und Landkreis Straubing, vereinzelt der Landkreis Rottal-Inn und der Bereich Kelheim. Glücklicherweise kam es bei keinem der Anrufe zu Geldübergaben.Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt wiederholt vor der Betrugsmasche Enkeltrick und möchte insbesondere auch Hinweise für Angehörige von älteren Menschen geben:
Informieren Sie sich als Angehöriger über die Betrugsform „Enkeltrick“. Sprechen Sie mit ihrem Angehörigen über Verhaltensweisen, an denen man Betrüger und ihre „Maschen“ erkennen kann. Helfen Sie Ihrem Angehörigen dabei, ggf. den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen. Damit entziehen Sie den Tätern die Grundlage, auf Ihren Angehörigen aufmerksam zu werden. Bestärken Sie Ihren Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über 110 verständigt werden. Hinterlassen Sie bei Ihrem Angehörigen Ihre Erreichbarkeit. So kann er im Zweifel mit Ihnen Rücksprache halten. Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahrt. Wenn Ihr Angehöriger zu Hause Opfer einer Betrugsstraftat wurde: Unterstützen Sie ihn dabei, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Weitere Links Erneut vermehrte Anrufe sog. „falscher Polizeibeamter“ »

Ebenso möchten wir Sie auf die Betrugsmasche mit falschen Gewinnversprechen aufmerksam machen. Zumeist melden sich die Betrüger telefonisch und behaupten, Sie hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Bargeldsumme, einen hochwertigen Pkw o. ä. gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur gegen einen entsprechende „Bearbeitungsgebühr“ ausbezahlt oder übergeben werden. Machen Sie sich bewusst, wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch keinen Gewinn erwarten und bezahlen Sie niemals eine Gebühr, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern. Weitere Informationen zum Thema „Gewinnversprechen“ und „Enkeltrick“ finden Sie über nachfolgende Links:https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014,Veröffentlicht: 22.11.2018, 14.07 Uhr