Nicht bezahlte „Knöllchen“ führen zu Haftbefehl


22.11.2018, PP Oberfranken
Nicht bezahlte „Knöllchen“ führen zu Haftbefehl
SCHWARZENBACH A.WALD, LKR. HOF. Sehr knapp entging am Mittwochabend ein 26-Jähriger eine Haftstrafe wegen nicht bezahlter „Knöllchen“.

Weil er seine Verwarnungen nicht bezahlte, suchte die Staatsanwaltschaft Deggendorf per Haftbefehl nach dem Frankenwädler. Der Gesuchte verweigerte die Zahlung von insgesamt drei „Knöllchen“ über zweimal 20 Euro und einmal zehn Euro, die er sich vor über einem Jahr mit seinem Auto eingehandelt hatte. Angesichts der Tatsache drei Tage Erzwingungshaft in einer Justizvollzugsanstalt verbringen zu müssen, erledigte er lieber die Bezahlung seiner Knöllchen bei der Polizei in Naila. Zu den Verwarnungsbeträgen kamen zusätzlich angefallenen Verwaltungskosten über 111 Euro hinzu, sodass die Beamten die Überweisung des geforderten Geldbetrages von 161 Euro überwacht.