Borken (ots) - Einen Zettel mit einer Telefonnummer zu hinterlassen reicht nicht aus: Wegen Unfallflucht verantworten muss sich nun eine 38 Jahre alte Autofahrerin aus Borken. Sie hatte am Dienstag gegen 15.30 Uhr mit ihrem Wagen am Butenwall ein geparktes Fahrzeug beschädigt - die Schadenshöhe liegt an beiden Fahrzeugen bei circa 1.500 Euro. Die Verursacherin entfernte sich. Ein Zeuge hatte den Unfall beobachtet und wenig später die Polizei verständigt. Als Polizeibeamte den Halter des inzwischen ebenfalls weggefahrenen beschädigten Fahrzeugs aufsuchten, entdeckte dieser erst einen Notizzettel hinter dem Scheibenwischer. Dort hatte die Borkenerin ihre Telefonnummer angegeben. Ihrer Verantwortung als Verursacherin hatte sie damit aber keinesfalls genüge getan: Besser ist es, die Polizei zu verständigen. Die Beamten können die erforderlichen Daten festhalten - auch und gerade wenn der andere Unfallbeteiligte selbst nach einer ebenfalls gesetzlich geforderten angemessenen Wartezeit nicht erscheinen sollte.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/