Polizeidirektion Lübeck / Der Leitende Oberstaatsanwalt Lübeck / Messerattacke im Linienbus – Staatsanwaltschaft reicht Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Lübeck ein

Lübeck (ots) - ++ Gemeinsame Medien-Information der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck ++

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck im Zusammenhang mit der Messerattacke eines Deutsch-Iraners in einem Linienbus in Lübeck Kücknitz am 20.07.2018 sind abgeschlossen.

Die von der Staatsanwaltschaft beauftragte forensisch-psychiatrische Sachverständige kommt in ihrem vorläufigen Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Ein Strafverfahren - mit dem Ziel einer Bestrafung des Beschuldigten - kann daher nicht durchgeführt werden. Da der Beschuldigte nach Einschätzung der Sachverständigen jedoch krankheitsbedingt gefährlich für die Allgemeinheit ist, hat die Staatsanwaltschaft eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren gem. § 413 StPO beim Landgericht Lübeck eingereicht. In dem Sicherungsverfahren wird das Gericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung über die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB zu entscheiden haben.

Der 34 Jahre alte Mann ist dringend verdächtig des tateinheitlich versuchten Mordes in 48 Fällen, darüber hinaus der ebenfalls tateinheitlich begangenen schweren sowie versuchten besonders schweren Brandstiftung, der gefährlichen Körperverletzung in acht Fällen und der Körperverletzung in vier Fällen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der folgende Verdacht: Der Beschuldigte sah sich wahnhaft einer Verschwörung ausgesetzt und hatte daher den Plan gefasst, einen Linienbus in Band zu setzen und alle Insassen des Busses durch das Feuer und Messerstiche zu töten, um die Verschwörung zu beenden.

In Ausführung dieses Planes setzte er am 20.07.2018 in einem mit 48 Personen besetzten Linienbus mehrere Spiritusflaschen in einem Rucksack in Brand und legte diesen im Bereich des Drehgelenks des Busses ab, wo sich das Feuer schnell ausbreitete. Im Anschluss daran griff er zunächst im Bus und - nachdem der Busfahrer den Bus gestoppt hatte und die Fahrgäste ausgestiegen waren - auch außerhalb des Busses Fahrgäste mit einem Küchenmesser und mit Faustschlägen an und verletzte sie. Der Versuch, das Löschen des Brandes durch Schläge gegen den Busfahrer zu verhindern, schlug fehl.

Der Beschuldigte konnte schließlich zunächst von Businsassen und sodann von zwei eintreffenden Polizeibeamten überwältigt und festgenommen werden.

Insgesamt sind 12 Personen durch den Beschuldigten verletzt worden. Bei einem der Opfer hat konkrete Lebensgefahr bestanden. Der junge Mann konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Lübeck noch nicht entschieden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Die Herausgabe der vorliegenden Medieninformation erfolgt zu diesem Zeitpunkt, da der Nachweis über die Zustellung der Antragsschrift an den Beschuldigten und seinen Verteidiger nach Auskunft des Gerichts noch nicht zu den Akten gelangt ist und die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, dieses abzuwarten. Aufgrund der offenbar seitens der Verteidigung erfolgten Information der Presse über die Einreichung der Antragsschrift geht die Staatsanwaltschaft nunmehr davon aus, dass die Zustellung erfolgt ist.



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heutigen Tages (28.11.2018) ausschließlich unter der Rufnummer 0170
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