An falscher Wohnungstüre geklingelt – Haftbefehl gegen 30-Jährigen ergangen


03.12.2018, PP Niederbayern
An falscher Wohnungstüre geklingelt – Haftbefehl gegen 30-Jährigen ergangen
LANDSHUT. Ein 27-jähriger Bewohner eines Mehrfamilienhauses bekam am Sonntag, 02.12.2018, gegen 06.00 Uhr, unerwünschten Besuch von einem 30-Jährigen aus dem Landkreis Landshut.

Der erheblich alkoholisierte 30-Jährige hatte sich offensichtlich an der Hausnummer geirrt, als er gegen 06.00 Uhr morgens an der Wohnungstüre des 27-Jährigen in der Friedhofstraße klingelte. Nachdem der Wohnungsinhaber die Frage des 30-Jährigen, ob es sich bei der Wohnung um ein Bordell handeln würde verneinte, zog dieser den Mann unvermittelt aus der Wohnung und stieß in mehrere Treppen hinunter, zudem wurde der 27-Jährige von dem 30-Jährigen mit den Füßen mehrmals gegen den Kopf getreten. Der 27-Jährige musste mit dem Rettungsdienst mit Kopfverletzungen in eine Klinik eingeliefert werden. Der 30-Jährige konnte schließlich von einer Polizeistreife noch in Tatortnähe angetroffen und festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut erging zwischenzeitlich Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Gefährlichen Körperverletzung. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut setzte den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug. Die Ermittlungen der Kripo Landshut dauern an.Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014Veröffentlicht: 03.12.2018, 14:28 Uhr