Medieninformation: 603/2018
Verantwortlich: Andrzej Rydzik
Stand: 04.12.2018, 16:00 Uhr
Büro-Plakatierung und Homepage machten polizeiliches Handeln notwendig – Ergänzungsmeldung
Chemnitz
ight: normal;">Zeit: 03.12.2018
Ort: OT Zentrum
(4940) Im Zusammenhang mit dem gestrigen Polizeieinsatz in den Büroräumen im Rosenhof stellt die Polizeidirektion Chemnitz fest und informiert zugleich zum aktuellen Sachstand:
Um kurz vor 15.00 Uhr betraten Beamte der Polizeidirektion Chemnitz den verschlossenen Geschäftsraum im Rosenhof in Chemnitz zu dem Zweck der Beschlagnahme von mehreren Plakaten, die im Schaufensterbereich aushingen. Auf diesen Plakaten waren großflächig und gut erkennbar Personen abgebildet, die als „Straftäter“ bezeichnet wurden. Sie würden insbesondere wegen „Hochverrat“, „Landfriedensbruch“, „Volksverhetzung“ und „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ gesucht. Weiterhin wurde auf den Plakaten dazu aufgefordert, die Informationen an Dritte zu übermitteln. Überdies wurde für die Identifizierung der Betroffenen eine Belohnung ausgelobt.
Die Plakate sind in engem Zusammenhang mit der Website „www.soko-chemnitz.de“ zu betrachten. Die auf den Plakaten dargestellten Abbildungen finden sich identisch auf der Website wieder. Dort werden die Betroffenen als „Straftäter“ bzw. „Idioten“ bzw. „Problemdeutsche“ bezeichnet, für deren Identifizierung eine Belohnung ausgelobt wird.
Die abgebildeten Personen hatten zur Veröffentlichung ihres Lichtbildes höchstwahrscheinlich keine Einwilligung erteilt, sodass der Verdacht einer Straftat nach dem KunstUrhG vorlag. Die Bezeichnung als „Straftäter“ und der Vorwurf der Begehung von Straftaten durch diese Personen erfüllen auch den Anfangsverdacht eines Beleidigungsdeliktes. Zudem wurde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in Form des Rechts am eigenen Bild und des Rechts der persönlichen Ehre verletzt. Die Verstöße sind als schwerwiegend einzustufen, weil mit ihnen eine erhebliche Stigmatisierung der Betroffenen in der Öffentlichkeit einhergeht.
Ferner wurde in sozialen Netzwerken zu Sachbeschädigungen oder gar Brandstiftungen an den Büroräumen aufgerufen, sodass das gefahrenabwehrrechtliche Einschreiten auch zum Schutz der Büroräume und damit zum Schutz des Vermieters als Eigentümer sowie des Mieters als Besitzer der übrigen Gegenstände in den Büroräumen erfolgte.
Die Plakate wurden abgenommen und beschlagnahmt. Sodann verließen die Beamten den Geschäftsraum.
In Bezug auf den Verdacht des Verstoßes gegen das KunstUrhG wurden bislang neun Strafanzeigen erstattet. Drei wurden zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft Chemnitz übermittelt.
Während des Polizeieinsatzes sammelten sich vor dem Schaufenster einige Passanten, die ihren Unmut über die Plakatierungen verbal zum Ausdruck brachten.
Am gestrigen Montagabend kam es überdies gegen 20.00 Uhr vor dem Büro im Rosenhof zu einer Ansammlung von vier Personen, die ein Plakat dabei hatten, mit dem offenbar gegen die Aushänge demonstriert werden sollte. In der Folge kam es dort offenbar zu einer wechselseitigen verbalen Beleidigung zwischen einem 32- und einem 42-Jährigen. Die Polizei nahm entsprechende Anzeigen wegen der Beleidigungen auf. (Ry)