Unfallflucht – Frau hinterlässt Zettel mit Kennzeichen

Gütersloh (ots) - Harsewinkel (JF/CK) - Eine bis dahin unbekannte 22-jährige Frau beschädigte am Montagnachmittag (04.12., 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr) beim Rangieren mit ihrer Mercedes A-Klasse einen auf einem Parkstreifen vor einer Bäckerei an der Brockhäger Straße parkenden Citroen Berlingo.

Im Anschluss ging die Unfallfahrerin in die Bäckerei und fragte nach dem Halter des Citroen Berlingos und hinterließ bei der Verkäuferin einen Zettel mit ihrem Kennzeichen.

Sie nahm fälschlicherweise an, dass das Hinterlassen eines Zettels nach einem Unfall ausreichen würde, um ihrer Pflicht als Unfallverursacherin nachzukommen.

Das ist jedoch falsch!

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht, wenn ein Zettel mit der Telefonnummer oder persönlichen Daten an der Windschutzscheibe hinterlassen wird.

Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden kann und dabei straffrei ausgeht.

Jedes Verlassen des Tatortes wird wie eine Unfallflucht behandelt. Eine Faustregel besagt, dass der Verursacher "eine der Höhe des Schadens angemessene Zeit am beschädigten Auto warten muss" - wenigstens jedoch 30 Minuten. Es verhält sich also derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet - oder eben sofort die Polizei per Handy benachrichtigt.



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